Corona Update Mai 2021

Die Niedersächsische Landesregierung hat die neue Corona-Verordnung, die vom 10. Mai bis zum 30. Mai gelten soll, veröffentlicht.

In geschlossenen Räumen ist die sportliche Betätigung mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushaltszulässig. Die Sportausübung kann dann sowohl mit Kontakt als auch kontaktlos erfolgen. Diese Regelung gilt altersunabhängig. Eine Testpflicht besteht für diese Sportlerinnen und Sportler nicht; sie besteht jedoch für die betreuenden Personen.

 

Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport! Die Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer und alle volljährigen Sporttreibenden müssen allerdings zuvor einen Test machen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.

Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass alle einen negativen Testnachweis mitbringen. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen.

 

Auch eine vom Sportverein durchgeführte Testung – unter Aufsicht einer vom Verein beauftragten Person – ist zulässig. Diese kann eine entsprechende Bescheinigung (siehe unten) ausstellen.

Hier auch die Antworten zu vielen Fragen auf der Corona Seite des Landessportbundes Niedesachsen.

 

Haltet weiter durch und bleibt Gesund !

 

 

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