Training für Jugendliche unter 14 Jahren ist wieder möglich

Die Freude ist Groß! Die Jugendlichen unter 14 Jahren dürfen wieder im Außenbereich trainieren

Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist wieder Sport in Gruppen von maximal 20 Teilnehmenden im Außenbereich öffentlicher und privater Sportanlagen möglich. Voraussetzung ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Die Sportgruppen müssen dabei jedes Mal mit den gleichen Teilnehmenden zusammengesetzt sein und die Teilnehmenden müssen Abstand zueinander halten. Bis zu zwei Betreuungspersonen dürfen das Training leiten. Umkleideräume und Duschen dürfen nicht genutzt werden. Erwachsene dürfen beim Sporttreiben maximal zu fünft sein und aus höchstens zwei Haushalten kommen. Dafür dürfen sie auch öffentliche und private Sportanlagen nutzen.

Änderungen in der Corona-Verordnung – Vorsichtige Lockerungen und Tests

Die aktuelle Corona-Verordnung ist bis zum 28. März gültig.

Die Nutzung der Sporthalle ist ab Montag dem 15.03. unter Einhaltung folgender Auflagen möglich :

a) max. 5 Personen aus 2 Haushalten
b) die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig
c) Vorhalten und ggf, Vorlage eines Hygienekonzeptes durch den jeweiligen Verein/Nutzer

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